Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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28.11.2024
Entscheidungen im Verfahren
28.11.2024
Sonstiges
28.11.2024
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
02.06.2022
Sonstiges
26.10.2021
Entscheidungen im Verfahren
30.07.2021
Entscheidungen im Verfahren
10.07.2020
Entscheidungen im Verfahren
29.11.2019
Sonstiges
01.10.2019
Eröffnungen
25.09.2019
Sicherungsmaßnahmen
09.07.2019
Sicherungsmaßnahmen
18.02.2019 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
31.01.2018 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
11.09.2017
Berichtigungen
29.12.2016 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
23.11.2015 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
18.03.2015 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
30.09.2014 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2012 bis zum 31.12.2012
11.06.2012
Neueintragungen